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   BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04   

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BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04 (https://dejure.org/2004,18404)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 6 B 62.04 (https://dejure.org/2004,18404)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 6 B 62.04 (https://dejure.org/2004,18404)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    Mit Angriffen gegen eine solche Würdigung kann deshalb grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O., Seite 14).

    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14).

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    Die Beklagte meint, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 44.83 - (BVerwGE 72, 8) abgewichen, nach dem Gerichte an bestandskräftige Feststellungen einer Behörde gebunden seien.

    Davon abgesehen betrifft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1985 (a.a.O. S. 9 ff.) die von § 3 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) bewirkte Bindung der bestandskräftigen Feststellung des Versorgungsamtes, der Schwerbehinderte erfülle die Voraussetzung der Rundfunkgebührenfreiheit nicht, für den Schwerbehinderten, die Rundfunkanstalt sowie für Behörden und Gerichte.

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    Mit Angriffen gegen eine solche Würdigung kann deshalb grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig - und so auch hier - nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 -.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nur dann genügt, wenn (auch) der entscheidungserhebliche Sachverhalt richtig und vollständig zu Grunde gelegt wird (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 S. 36).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 6 B 62.04
    Danach liegt ein Verstoß gegen dieses Gebot vor, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
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